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11.06.2020 | Kinoinvestitionsprogramm 2020

Noch bis zum Ende des Jahres können Filmtheater und Abspielstätten sich für das "Zukunftsprogramm Kino" bei der FFA bewerben und 80 Prozent der Kosten für Modernisierung fördern lassen. Um die verbleibenden 20 Prozent zu stemmen, gibt es von der FFHSH aktuell einen Investitionszuschuss, der auf einen Eigenanteil verzichtet.

Mit dem Kinoinvestitionsprogramm haben Kinobetreiber*innen aus Hamburg die Möglichkeit, sich bei der FFHSH einen Investitionszuschuss zum "Zukunftsprogramm Kino" der Filmförderanstalt (FFA) zu sichern. Das Besondere: Noch bis zum 31. Dezember 2020 muss kein Eigenanteil durch die Antragssteller*innen geleistet werden. 80 Prozent des Geldes kommen also von der FFA, die restlichen 20 Prozent können bei der FFHSH beantragt werden. Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung und Strukturverbesserung der Abspielstätten – hierzu können zum Beispiel Smart Data, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit oder auch neue Projektions- und Tontechniken gehören. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten, soll jedoch die Summe von 30.000 Euro für Kinos mit einem Saal bzw. 20.000 Euro pro Leinwand nicht überschreiten. Alle wichtigen Infos zur Antragsstellung gibt es hier.

Credits: Denise Jans/Unsplash
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