Green Motion

LEDs haben eine höhere Leuchtkraft, weniger Verbrauch und sind langlebiger als konventionelle Lampen. Foto: O-Young Kwon / Wüste Medien GmbH

Die Herstellung von Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen verursacht hohe CO₂-Emissionen. Aber mit der Umstellung auf eine umwelt- und ressourcenschonendere Herstellungsweise kann ein relevanter Teil dieser CO₂-Emissionen vermieden werden.

Deshalb haben der Arbeitskreis „Green Shooting", die Staatministerin für Kultur und Medien, die Filmförderungen der Bundesländer und die Filmförderungsanstalt des Bundes FFA sich auf bundesweit einheitliche ökologische Standards für die audiovisuelle Produktion in ganz Deutschland verständigt.

Diese ökologischen Standards basieren auf den am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen ökologischen Mindeststandards des Arbeitskreises „Green Shooting" und gelten AUSSCHLIEßLICH für den Bereich Produktion.  Spätestens ab dem 1. Juli 2023 soll die Einhaltung der neuen ökologischen Standards bundesweit Voraussetzung für alle in Deutschland öffentlich geförderten Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen sein.

Sichtbar machen können die beteiligten Institutionen dieses Engagement mit dem Label green motion. Damit eine Produktion mit dem Label „Green Motion" ausgezeichnet werden kann, müssen mindestens 16 dieser Vorgaben (ab dem 01.07.2024 sind es 18) erfüllt werden.

Alle weiteren wichtigen Infos zu Green Motion findet ihr in den offiziellen FAQs.

Ansprechpartnerin

Christiane Dopp

Film Commission Hamburg