Drehbedingungen - Stand 2023
Arbeiten für Filmproduktionen / Dreharbeiten im öffentlichen Raum sind unter Einhaltung von allgemeinen Auflagen und Arbeitsschutzmaßnahmen gestattet und entsprechende Sondernutzungserlaubnisse sowie straßenverkehrsbehördliche Anordnungen / HVZ können beantragt und genehmigt werden. Für Filmproduktionen sollten die Arbeitsschutzstandard-Empfehlungen der Berufsgenossenschaft BG ETEM eingehalten werden.
DREHGENEHMIGUNGEN
Eine allgemeine Firmen-Drehgenehmigung - wie in einigen deutschen Städten vorgeschrieben - ist in Hamburg und Schleswig-Holstein nicht notwendig.
Für Aufnahmen von Einzelpersonen oder kleinen mobilen Teams, die nur per Handkamera oder mit einfachem Stativ an im Voraus nicht festgelegten Locations vorgenommen werden, ohne Dritte einzuschränken, zu behindern oder zu gefährden - wie z.B. bei aktueller Berichterstattung oder Dokumentation – ist nach Kenntnisstand der Film Commission keine Genehmigung / Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Allerdings wird bei derartigen Aufnahmen in der Hamburger Innenstadt oder in sensiblen Bereichen wie z.B. im Umfeld der Reeperbahn empfohlen, eine informelle Email an das Bezirksamt Mitte zu richten, und sofern keine Einwände vorliegen erfolgt eine Bestätigung durch das Bezirksamt.
Genehmigungspflicht besteht immer dann, wenn Arbeitsgeräte oder Sets auf öffentlichem Grund aufgebaut und Dritte durch die Dreharbeiten eingeschränkt oder behindert werden. Dann müssen Genehmigungen (Sondernutzungserlaubnisse) und ggfs Straßenverkehrsbehördliche Anordungen (Parkplätze/HVZ/Sperrungen) für die einzelnen Drehorte eingeholt werden, an denen die Arbeiten stattfinden sollen. Am leichtesten geschieht dies mithilfe des einheitlichen Motivbogens: das Formular vollständig ausfüllen und mit mindestens zwei Wochen Vorlauffrist an die zuständigen Behörden schicken - WICHTIG: dem Antrag muss eine möglichst detaillierte Skizze beigefügt werden, bei Antrag auf Sperrungen mit Verkehrszeichenplan.
Für öffentliche Wege, Bürgersteige und Plätze erteilen die Fachämter für Management des öffentlichen Raums der Bezirke die Dreherlaubnis und für öffentliche Grün- und Parkanlagen sind die Gartenbauämter der jeweiligen Bezirke zuständig. Diese Sondernutzungserlaubnisse sind in der Regel kostenlos, die Antragsfrist beträgt mindestens zwei Wochen im Voraus.
Kontakte zu den Hamburger Bezirksämtern im Production Guide unter:
https://www.moin-filmfoerderung.de/de/film_commission/production_guide/adressen.php/Hamburg
In Schleswig-Holstein sollte die Pressestelle der betroffenen Kommunal- oder Kreisverwaltung informiert werden. Kontakte im Production Guide unter:
https://www.moin-filmfoerderung.de/de/film_commission/production_guide/adressen.php/Schleswig-Holstein
Genehmigungen für Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen und die Einrichtung von befristeten Halteverbotszonen werden in Hamburg von den jeweils zuständigen Polizeirevieren erteilt. In Schleswig-Holstein sind in der Regel die kommunalen Ordnungs- oder Verkehrsämter zuständig. Die Erteilung dieser Straßenverkehrsbehördlichen Anordnung ist kostenpflichtig, die Antragsfrist beträgt mindestens zwei Wochen im Voraus.
Die Liste der Hamburger Polizeikommissariate unter:
https://www.moin-filmfoerderung.de/de/film_commission/production_guide/adressen.php.Polizei.Hamburg
Die Liste für Polizei in Schleswig-Holstein unter:
https://www.moin-filmfoerderung.de/de/film_commission/production_guide/adressen.Polizei.Schleswig-Holstein
Für Privatgrund muss bei jeglicher Art von Aufnahmen/ Dreharbeiten eine Genehmigung der Eigner oder Bevollmächtigten eingeholt werden.
Ausnahmegenehmigungen für Trailer und Schwertransporte erteilt der Landesbetrieb Verkehr LBV.
Kontakt: Tel. 040-428 58 24 92, ausnahmen@lbv.hamburg.de
Bei Fahrtaufnahmen mit Intervall- oder Vollsperrungen ist das jeweilige Polizeikommissariat der Straße für die Genehmigung zuständig (siehe oben). Generell und übergeordnet für Straßen sowie Autobahnen im Hamburger Stadtgebiet informiert die zentrale Straßenverkehrsbehörde der Polizei - VD51 zu den Bedingungen.
Kontakt: Tel. 040-428 65 54 11, vd51@polizei.hamburg.de
In Schleswig-Holstein erteilt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr und die Pressestelle des Landespolizeiamtes Genehmigungen für Fahraufnahmen auf Landes- und Bundesstraßen und auf Autobahnen. Für Dreharbeiten auf dem Wasser ist die Abteilung Wasserschutzpolizei im Landespolizeiamt zuständig.
Flug-/Luftaufnahmen und Drohnen-Aufstiege werden in Hamburg bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation, Team Luftaufsicht beantragt.
Infos zum Einsatz von Drohnen und Kontakt unter: https://www.hamburg.de/bwi/drohnen/
Anträge an: luftraum-sondernutzung@bwi.hamburg.de
In Schleswig-Holstein ist die Luftsicherheitsbehörde beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) mit Sitz in Kiel zuständig.
Wenn mit Kindern gedreht werden soll, muss die Produktionsfirma wegen des Beschäftigungsverbots für Minderjährige eine Ausnahmegenehmigung vom Amt für Arbeitsschutz, Referat Kinderbeschäftigung einholen.
Info, Antragsformulare und Kontakt: https://www.hamburg.de/kinderbeschaeftigung/
In Schleswig-Holstein nimmt die Unfallkasse Nord die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes wahr und ist für Genehmigungen zuständig.
Für die Bereitstellung von Polizisten, Polizeifahrzeugen und polizeispezifischen Requisiten (keine Waffen) ist in Hamburg die Filmbetreuung der Polizeipressestelle ansprechbar.
Kontakt: Polizei Hamburg PÖA 1, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Filmbetreuung, Knuth Cornils, Tel. 040-428 65 62 24, polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
In Schleswig-Holstein ist es die Pressestelle des Landespolizeiamtes.
Feuerwehrpersonal und -Fahrzeuge für die Darstellung im Film können bei Verfügbarkeit über die Pressestelle der Feuerwehr Hamburg bereitgestellt werden.
Kontakt: Tel. 040-428 51 40 23, presse@feuerwehr.hamburg.de