Drehbedingungen unter Corona - Stand April 2022
Auch unter den aktualisierten Verordnungen für Hamburg bleiben Arbeiten für Filmproduktionen / Dreharbeiten im öffentlichen Raum unter Einhaltung von allgemeinen Auflagen und Infektionsschutzmaßnahmen gestattet und entsprechende Sondernutzungserlaubnisse sowie straßenverkehrsbehördliche Anordnungen / HVZ können beantragt und genehmigt werden. Für alle Filmproduktionen sind die Arbeitsschutz-Vorgaben der Berufsgenossenschaft BG ETEM verbindlich.
Nach unserem Kenntnisstand bleibt ebenso das Arbeiten in geschlossenen Sets / Innenmotiven in privatwirtschaftlichen und gewerblichen Locations oder Studios wie bisher für die Berufsausübung nach §3 erlaubt.
Für SH gilt die Landesverordnung in Schleswig-Holstein.
Informationen zu den SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards
1. SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
2. Arbeitsschutzstandards der BG ETEM - für Filmproduktionen verbindlich (hier auf Englisch)
4. Corona Setiquette und Code of Conduct in dt. & engl. der Produzentenallianz (Sektion Werbung)
Eine allgemeine Firmen-Drehgenehmigung - wie in einigen deutschen Städten vorgeschrieben - ist in Hamburg und Schleswig-Holstein nicht notwendig.
Für Aufnahmen von Einzelpersonen oder kleinen mobilen Teams, die nur per Handkamera oder mit einfachem Stativ an im Voraus nicht festgelegten Locations vorgenommen werden, ohne Dritte einzuschränken, zu behindern oder zu gefährden - wie z.B. bei aktueller Berichterstattung oder Dokumentation – ist nach Kenntnisstand der Film Commission keine Genehmigung / Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Allerdings wird bei derartigen Aufnahmen in der Hamburger Innenstadt oder in sensiblen Bereichen wie z.B. im Umfeld der Reeperbahn empfohlen, eine informelle Email an das Bezirksamt Mitte zu richten, und sofern keine Einwände vorliegen erfolgt eine Bestätigung durch das Bezirksamt.
Genehmigungspflicht besteht immer dann, wenn Arbeitsgeräte oder Sets auf öffentlichem Grund aufgebaut und Dritte durch die Dreharbeiten eingeschränkt oder behindert werden. Dann müssen Genehmigungen (Sondernutzungserlaubnisse) für die einzelnen Drehorte eingeholt werden, an denen die Arbeiten stattfinden sollen. Am leichtesten geschieht dies mithilfe des einheitlichen Motivbogens. Einfach das Formular vollständig ausfüllen und mit mindestens zwei Wochen Vorlauffrist an die zuständige Behörde schicken.
Für öffentliche Wege, Bürgersteige und Plätze erteilen die Fachämter für Management des öffentlichen Raums der Bezirke die Dreherlaubnis und für öffentliche Grün- und Parkanlagen sind die Gartenbauämter der jeweiligen Bezirke zuständig. In Schleswig-Holstein sollte die Pressestelle der betroffenen Kommunal- oder Kreisverwaltung informiert werden. Diese Sondernutzungserlaubnisse sind in der Regel kostenlos, die Antragsfrist beträgt zwei Wochen.
Genehmigungen für Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen und die Einrichtung von befristeten Halteverbotszonen werden in Hamburg von den jeweils zuständigen Polizeirevieren erteilt. In Schleswig-Holstein sind in der Regel die kommunalen Ordnungs- oder Verkehrsämter zuständig. Die Erteilung dieser Straßenverkehrsbehördlichen Anordnung ist kostenpflichtig, die Antragsfrist beträgt zwei Wochen.
Inhaltlich werden die Genehmigungen ausgestellt für mit den Dreharbeiten verbundene Halteverbotszonen, Absperrungen, Kabelverlegung, Aufstellung von Schienen, Beleuchtung, Kameras, Aufbauten und Kränen, Befahren von Gehwegen und Spielflächen durch PKWs und LKWs, verkabeltes Aggregat und sonstiges Equipment, Aufstellung von Regenanlagen und Einsatz von Special Effects.
Für Privatgrund muss bei jeglicher Art von Aufnahmen/ Dreharbeiten eine Genehmigung der Eigner oder Bevollmächtigten eingeholt werden.
Ausnahmegenehmigungen für Trailer und Schwertransporte erteilt der Landesbetrieb Verkehr LBV. Für Fahrtaufnahmen in Hamburg generell (Straßen und Autobahnen), sowie für jegliche Kamera-Aufbauten an Fahrzeugen ist die zentrale Straßenverkehrsbehörde der Polizei - VD51 zuständig. In Schleswig-Holstein erteilt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr und die Pressestelle des Landespolizeiamtes Genehmigungen für Fahraufnahmen auf Landes- und Bundesstraßen und auf Autobahnen. Für Dreharbeiten auf dem Wasser ist die Abteilung Wasserschutzpolizei im Landespolizeiamt zuständig.
Flug-/Luftaufnahmen werden in Hamburg von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Referat Luftverkehr genehmigt. In Schleswig-Holstein ist die Luftsicherheitsbehörde beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) mit Sitz in Kiel zuständig.
Wer mit Kindern drehen will, muss wegen des Beschäftigungsverbots für Minderjährige eine Ausnahmegenehmigung vom Amt für Arbeitsschutz, Referat Kinderbeschäftigung einholen. In Schleswig-Holstein nimmt die Unfallkasse Nord die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes wahr und ist für Genehmigungen zuständig.
Für die Bereitstellung von Polizisten, Polizeifahrzeugen und polizeispezifischen Requisiten (keine Waffen) ist in Hamburg die Filmbetreuung der Polizeipressestelle ansprechbar, in Schleswig-Holstein ist es die Pressestelle des Landespolizeiamtes. Feuerwehrpersonal und -fahrzeuge für die Darstellung im Film stellt Ihnen die Pressestelle der Feuerwehr zur Verfügung. Diese Leistungen sind kostenpflichtig.