Die Freie und Hansestadt Hamburg im Norden Deutschlands ist mit dem drittgrößten Containerhafen Europas eine der bedeutendsten internationalen Hafenstädte und Handelsmetropolen. Auf 755 Quadratkilometern leben in dem Stadtstaat an der Elbe rund 1,8 Mio. Einwohner und rund 1.300 der etwa 15.400 Medienunternehmen werden der Filmwirtschaft zugeordnet. Nach Berlin ist Hamburg die zweitgrößte Stadt Deutschlands.
Schleswig-Holstein ist das Land zwischen den Meeren: Umgeben von Nord- und Ostsee, grenzt es im Norden an Dänemark und bietet prachtvolle Herrenhäuser, weite Blicke über Marschland und Watt und eine lange Küstenlinie. Auf einer Fläche von 15 761 Quadratkilometern leben ca. 2,8 Mio. Einwohner.
Dreharbeiten im öffentlichen Raum sind unter Einhaltung von allgemeinen Auflagen und Infektionsschutzmaßnahmen gestattet und entsprechende Sondernutzungserlaubnisse sowie straßenverkehrsbehördliche Anordnungen / HVZ können beantragt und genehmigt werden. Für Filmproduktionen sollten die Arbeitsschutzstandard-Empfehlungen der Berufsgenossenschaft BG ETEM eingehalten werden.
Informationen zu den SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards
1. SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
2. Arbeitsschutzstandards der BG ETEM - für Filmproduktionen empfohlen
3. Corona Setiquette und Code of Conduct in dt. & engl. der Produzentenallianz (Sektion Werbung)
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen in Deutschland keine Arbeitserlaubnis. Zum EWR zählen die Länder der Europäischen Union (einschränkende Übergangsbestimmungen gelten jedoch für Arbeitskräfte aus den osteuropäischen Mitgliedsländern der EU) sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz. Arbeitskräfte aus anderen Ländern sind in der Regel verpflichtet, sowohl eine Arbeits- als auch eine Aufenthaltserlaubnis vorzulegen. Diese erteilt die zuständige Ausländerbehörde. Diese Regelung gilt nicht nur für Arbeitskräfte, die für eine Filmproduktion nach Deutschland kommen wollen, sondern auch für Männer und Frauen, die hier bereits ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ausländer, die zum Arbeiten nach Deutschland einreisen möchten, benötigen ein Visum. Dieses muss vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im jeweiligen Heimatland beantragt werden. Wir empfehlen, das sehr frühzeitig zu tun. Bürger der EU und einer Reihe weiterer Staaten, mit denen entsprechende Abkommen bestehen, brauchen kein Visum. Auskünfte zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern geben in Hamburg die Zentrale Ausländerbehörde, in Schleswig-Holstein die Kreise und kreisfreien Städte als zuständige Ausländerbehörden sowie die Arbeitsagenturen. Daneben stehen in Hamburg und Schleswig-Holstein auch weit über einhundert Konsulate als Ansprechpartner für Fragen rund um Einreise und Arbeitsaufenthalt zur Verfügung.
Wer Berufsausrüstungen wie beispielsweise Kamera-, Licht- und Tonequipment abgabenfrei ein- und später wieder ausführen möchte, benötigt ein Carnet A.T.A. – ein Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren. Es wird von den deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK) für alle Unternehmen und natürliche Personen ausgestellt, die im Bereich der Kammer ansässig sind. Die Verwendung des Carnets ist nach aktuellem Stand in 63 Ländern möglich.
Für Film- und Fernsehproduktionen mit internationalem Bezug sind insbesondere der Vorsteuerabzug, die Regelungen des § 50 a Absatz 4 des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie die internationalen Doppelbesteuerungsabkommen interessant. So können sich ausländische Produktionsunternehmen, die in Deutschland Leistungen beziehen, gezahlte Umsatzsteuer unter bestimmte Voraussetzungen zurückerstatten lassen. In Deutschland beträgt der Umsatzsteuerregelsatz 19 Prozent, für ausgewählte Lieferungen und Leistungen gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. Für die Umsatzsteuervergütung ausländischer Unternehmer ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. Einkünfte aus der Verwertung von ausländischen Rechten oder aus künstlerischen Darbietungen beschränkt steuerpflichtiger Schauspieler unterliegen nach § 50 a Absatz 4 EStG einem Steuerabzug. Zu beachten ist, dass das Produktionsunternehmen den Steuerabzug für den Darsteller als Steuerschuldner vorzunehmen und an das zuständige Finanzamt abzuführen hat. Für Künstler und andere in § 50 a Abs. 4 Nr. 1 oder 2 EStG. genannte Berufsgruppen beträgt dieser Abzug aktuell bis zu 20 Prozent der Einnahmen. Handelt es sich um einen Künstler, der seinen dauerhaften Wohnsitz nicht in Deutschland hat, können stattdessen die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens greifen, wenn dieses eine noch weitergehende Entlastung vom deutschen Steuerabzug vorsieht. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen verschiedenen Staaten verhindern, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden. Auch in diesen Fällen ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig und informiert bei Fragen. Weitere Informationen geben die Industrie- und Handelskammern in Deutschland und die deutschen Auslandshandelskammern.
Der internationale Flughafen Hamburg ist mit fast 13 Millionen Passagieren pro Jahr der fünftgrößte Deutschlands. 70 Airlines verbinden die Hansestadt mit ca. 120 Zielen direkt. Der moderne Flughafen liegt mit acht Kilometern Entfernung zum Stadtzentrum sehr citynah und ist mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln gut erreichbar. Mit S-Bahn und Bus kommt man in 25 Minuten vom Hauptbahnhof zum Airport, zudem verkehren Shuttle-Busse zwischen dem Flughafen und Hamburg ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof). Der Flughafen Lübeck-Blankensee ist direkt an die Autobahn A 20 angeschlossen und von der Lübecker Innenstadt aus mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln einfach zu erreichen.
Hamburg ist der größte Eisenbahnknotenpunkt Nordeuropas. Über Inter-City-Express-Linien bestehen u. a. Verbindungen nach München, Berlin, Stuttgart und Frankfurt/M., Kopenhagen, Zürich, Paris, Brüssel, Wien, Prag und Krakau. Die Fahrt zwischen Hamburg und Berlin dauert in der Regel nicht mehr als 90 Minuten. Weitere Fernbahnhöfe der Stadt sind Hamburg-Altona, Hamburg-Dammtor sowie Hamburg-Harburg. In Schleswig-Holstein ist der Hauptbahnhof Kiel Ausgangspunkt für die Strecken nach Hamburg, Lübeck, Flensburg und Husum. Ganz in der Nähe liegen die Fähranleger nach Oslo und Göteburg. Vom Lübecker Hauptbahnhof bestehen direkte Verbindungen nach Kopenhagen und Hamburg, die Fahrtzeit zum Hamburger Hauptbahnhof beträgt knapp dreißig Minuten. DB Auskunft
In Hamburg organisiert der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) den öffentlichen Personennahverkehr. Neben sechs S-Bahn und vier U-Bahn-Linien gibt es ein dichtes Bus-Netz. Mit U- und S-Bahnen sowie den Regionalzügen der Linie AKN können auch verschiedene Vororte in Schleswig-Holstein und Niedersachsen problemlos erreicht werden. Zum HVV gehört auch eine Flotte von Hafenfähren, die beide Seiten der Elbe verbinden. Auf der Alster, dem großen Binnengewässer in der Mitte Hamburgs, verkehrt in den Sommermonaten eine Flotte weißer Alsterdampfer. Im Nahverkehr Schleswig-Holstein sind sieben Eisenbahnunternehmen und mehr als 50 Busunternehmen im Einsatz. Verantwortlich für den Nahverkehr auf der Schiene ist das Land Schleswig-Holstein. Um den Busverkehr kümmern sich die 15 Kreise und kreisfreien Städte im Land. HVV Fahrplan
Der Hamburger Hafen ist als größter deutscher Seehafen der Wirtschaftsmotor der Hansestadt. Er ist zudem der zweitgrößte Containerhafen Europas und die Nummer 9 der Welt. Auch als internationaler Kreuzfahrthafen ist Hamburg zunehmend gefragt, ein drittes Kreuzfahrtterminal ist in der Entstehung. Als größter deutscher Ostseehafen ist der Lübecker Hafen das Tor nach Skandinavien und ins Baltikum. Vom Skandinavienkai in Lübeck-Travemünde, dem größten Fährhafen Europas, legen Jumbofähren nach Trelleborg und Malmö ab. Auch Häfen in Russland, Finnland und im Baltikum werden angefahren. Vom Kieler Hafen verkehren Fracht- und Passagierfähren nach St. Petersburg, Kaliningrad, Oslo, Göteborg und Klaipeda. Zudem ist Kiel die beliebteste Destination in Deutschland für internationale Kreuzfahrtschiffe.
Hamburg und Schleswig-Holstein sind über ein gut ausgebautes Netz von Autobahnen erschlossen (A 1, A 7, A 20, A 23, A 24, A 25). Hamburg ist über Bundesautobahnen sowohl mit den schleswig-holsteinischen Städten Kiel, Lübeck, Neumünster und Flensburg verbunden als auch mit der Westküste Schleswig-Holsteins. Von Flensburg führt die Autobahn weiter über die Ostsee und Nordeuropas längste Autobahnbrücke direkt in die Öresundregion Malmö/Kopenhagen. Die durchschnittliche Fahrzeit von Hamburg nach Kiel beträgt etwas mehr als eine Stunde, nach Lübeck weniger als eine Stunde, bis Flensburg an der dänischen Grenze knapp zwei Stunden. Für Bremen und Hannover werden ca. 1 bis 1,5 Stunden benötigt, in Berlin ist man in rund 3 Stunden.