Besondere Maßnahmen der Auswertung

Um bestehende Märkte zu erweitern oder neue Märkte zu erschließen, kann eine Förderung für besondere Maßnahmen der Auswertung gewährt werden. Hierzu zählen unter anderem Festivalpräsentationen, Grundausstattungen, innovative Auswertungen oder Untertitelungen. Die Förderung wird in Form von Zuschüssen vergeben und beträgt maximal 50.000 Euro. Es sollen nur Projekte gefördert werden, die bereits im Rahmen der Produktion von der MOIN Filmförderung gefördert worden sind.

Anträge werden fortlaufend entgegengenommen. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung der MOIN Filmförderung.

3 Schritte zur Antragsstellung

1.

Anträge können gestellt werden von:

  • Betreiber*innen und Verleih- und Vertriebsunternehmen
  • in Einzelfällen auch Produzent*innen sowie Regisseur*innen ihres eigenen Projekts

 

Bitte lest vor der Antragstellung diese Dokumente:


2.

Vereinbart einen Beratungstermin, da für die Antragsstellung  ein Beratungsgespräch Vorraussetzung ist.

Anne Kathrin Lewerenz
Nachwuchs, Fertigstellung, Verleih, Besondere Maßnahmen (Langfilm), Weiterbildung
Julia Gläsker
Kurzfilm, Besondere Maßnahmen (Kurzfilm)
Janieke Bekasinski
Projektkoordinatorin für immersive Medien, Besondere Maßnahmen (Innovative Bewegtbildinhalte)

3.

Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhaltet ihr im Beratungsgespräch mit unseren Förderreferent*innen.

Die ebenfalls für den Upload notwenige Diversity-Checklist findet ihr auf unserer Diversity-Seite.

Weitere Infos zum Grünen Filmpass und Green Motion gibt es hier.

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