Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein fördert die Produktion von Filmen und innovativen audiovisuellen Bewegtbildinhalten in Form von erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehen und Zuschüssen (Kurz + Innovativ). Die Höhe der maximalen Förderung richtet sich nach der Höhe der kalkulierten Herstellungskosten.
Das für den Antrag zuständige Gremium richtet sich ebenfalls nach den voraussichtlichen Herstellungskosten des entstehenden Films. Eine Ausnahme bilden hier die innovativen audiovisuellen Bewegtbildinhalte:
Die Einreichtermine findet ihr am Ende der Website unter "Punkt 3".
Anträge für alle Gremien können gestellt werden von:
Bitte lest vor der Antragstellung diese Dokumente:
Vereinbart bitte einen Beratungstermin bis spätestens 14 Tage vor dem Einreichtermin.
Erstantragsteller*innen können sich außerdem zu einem Sammelberatungstermin anmelden. Weitere Infos gibt es hier.
Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhaltet ihr im Beratungsgespräch mit unseren Förderreferent*innen.
Die ebenfalls für den Upload notwenige Diversity-Checklist findet ihr auf unserer Diversity-Seite.
Weitere Infos zum Grünen Filmpass und Green Motion gibt es hier.