Wir suchen Eure innovativen ProjekteBis zu 50.000 Euro Förderung

Die MOIN Filmförderung unterstützt innovative, narrative Projekte vom 360 Grad-Video bis zur immersiven XR-Experience mit Zuschüssen bis zu 50.000 Euro pro Fördermaßnahme. Ihr kommt aus unserer Region oder wollt Euer Projekt hier realisieren? Vielleicht lernen wir uns dann schon sehr bald kennen.

Was bieten wir euch an?

Wir fördern unterschiedliche Bereiche im Lebenszyklus eures Projekts: Die Entwicklung, die Produktion und in besonderen Fällen auch die Auswertung. Wichtig hierbei ist, dass für euer Projekt keine primäre Auswertung im Kino oder linearem TV vorgesehen ist.

Der Bereich Entwicklung gliedert sich in drei Phasen, die sich wie folgt unterscheiden:

- Ideenförderung: Ihr habt eine spannende Idee, an der noch ein wenig gefeilt werden muss? In der Ideenförderung können wir euer Projekt mit bis zu 10.000 Euro unterstützen. Neben einer finanziellen Unterstützung erhalten Förderempfänger*innen eine dramaturgische Begleitung.

- Konzeptentwicklung: Deine Idee steht und du willst dich an ein handfestes Konzept machen? Hierfür können wir bis zu 25.000 Euro und max. 80 Prozent der Gesamtkosten bereitstellen.

- Prototypenförderung: Klar, bevor es ans Eingemachte geht, muss ein Prototyp her. Diesen unterstützen wir mit bis zu 50.000 Euro und max. 80 Prozent der Gesamtkosten.

Wenn die Entwicklungsphase abgeschlossen ist, könnt ihr Produktionsförderung beantragen – der letzte Schritt, bevor euer Projekt das Tageslicht erblickt und anderen Menschen zugänglich gemacht wird. Die Förderung in diesem Bereich soll 50.000 Euro nicht überschreiten und kann bis zu 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten betragen.

Unter dem Label Besondere Maßnahmen unterstützen wir besondere Highlights in der Auswertung, wie z.B. bei Festivals.

Für wen sind unsere Fördermaßnahmen?

Ihr kommt aus Hamburg oder Schleswig-Holstein – oder wollt euer narratives Projekt in einem oder beiden Bundesländern realisieren? Dann ist der erste Grundstein gelegt.

Darüber hinaus sind folgende Personen antragsberechtigt:

  • Autor*innen, Entwickler*innen oder Designer*innen von innovativen audiovisuellen Medienformaten, die mindestens ein ausgewertetes Projekt vorweisen können
  • Anträge auf Konzeptentwicklung können darüber hinaus auch von Produzent*innen gestellt werden, die bei Antragstellung bereits mit Autor*innen, Entwickler*innen oder Designer*innen zusammenarbeiten.
  • Anträge auf Förderung von Prototypen und Produktion können lediglich von Produzent*innen gestellt werden.

Wann, wie und wo bewerben?

Für die Ideenförderung und die Besonderen Maßnahmen könnt ihr euch das ganze Jahr über fortlaufend bewerben. Für alle anderen Förderarten gelten folgende Einreichtermine in unserem Gremium "Kurz + Innovativ":

Kurz + Innovativ

  • 13.02.24
  • 23.04.24
  • 27.08.24
  • 05.11.24

Ihr müsst bis spätestens zwei Wochen vor eurem Einreichtermin ein Beratungsgespräch mit unserer Förderreferent*in Janieke Bekasinski vereinbaren:

Janieke Bekasinski
Projektkoordinatorin für immersive Medien, Besondere Maßnahmen (Innovative Bewegtbildinhalte)

Alle wichtigen Unterlagen bekommt ihr im Förderbereich unserer Website.

Wer entscheidet?

Unser Gremium setzt sich aus verschiedenen Expert*innen für den Bereich innovativer audiovisueller Medien zusammen:

Ralph Heinsohn
Professor für Audiovisuelle Medien, Designer, Produzent und Kurator immersiver Medien, Hamburg

Nicola Jones
MOIN Filmförderung, Standortleitung, Kiel

Britta Schewe
gretegrote Internetproduktion UG, Gründerin / Geschäftsführerin, Hamburg

Ulrich Schrauth
VRHAM! Virtual Reality & Arts Festival, Leiter, Hamburg

STELLVERTRETER*INNEN

Cesy Leonard
Künstlerin, Schauspielerin, Filmemacherin, Berlin

Über die Antragsarten Ideenförderung und Besondere Maßnahmen entscheidet die Geschäftsführung der MOIN Filmförderung.

Janieke Bekasinski

Projektkoordinatorin für immersive Medien, Besondere Maßnahmen (Innovative Bewegtbildinhalte)