Für Hamburger Kinos bieten wir ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten – hierzu zählen:
Anträge werden in dem Gremium "Director's Cut" gestellt. Die Einreichtermine sind unter Punkt 3 zu finden.
Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur und Medien einmal im Jahr die Hamburger Kinopreise von einer Fachjury für qualitativ hochwertige Kinoprogramme vergeben. Weiterhin können sich Hamburger Abspielstätten mit besonders innovativen Konzepte im Bereich des Abspiels für die Sonderpreise bewerben. Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise ist der 31. März eines jeden Jahres.
Der Kinopreis Schleswig-Holstein wird vom Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein an alle gewerblichen und nicht-gewerblichen Kinos und Abspielstätten in Schleswig-Holstein vergeben. Mit insgesamt neun Preisen, die mit bis zu 3.500 Euro dotiert sind, und einem Sonderpreis im Wert von 5.000 Euro ehrt der Kinopreis die qualitativ hochwertige Arbeit eines Kinos über ein Programmjahr hinweg. Das Vergabeverfahren wird von der Filmwerkstatt Kiel der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein organisiert. Einreichtermin ist der 31. März eines jeden Jahres.
Anträge können gestellt werden von:
Kinoförderung:
Hamburger Kinopreise:
Kinopreis Schleswig-Holstein:
Allen Anträgen, die sich auf Kinofördermaßnahmen oder Preise beziehen ist immer die unter Punkt 3 abrufbare De-Minimis Erklärung beizulegen.
Bitte lest vor der Antragstellung diese Dokumente:
Vereinbart bitte einen Beratungstermin bis spätestens 14 Tage vor dem Einreichtermin. Für die Hambuger Kinos (Förderung und Kinopreise) ist Katrin Mersmann eure Ansprechpartnerin, für den Kinopreis Schleswig-Holstein wendet ihr euch bitte an Julia Gläsker.
Der Abspielantrag kann ausschließlich online gestellt werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhaltet ihr im Beratungsgespräch mit unseren Förderreferent*innen.