Kinoförderung

Für Hamburger Kinos bieten wir ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten – hierzu zählen:

  • die Durchführung besonderer, qualitativ anspruchsvoller Filmpräsentationen
  • der Einsatz inno­vativer Marketingmaßnahmen
  • die Zusammenarbeit und Kooperation regionaler Abspielstätten
  • Innovative Maßnahmen zur Strukturverbesserung der Kinobranche in Hamburg

Anträge werden in dem Gremium "Director's Cut" gestellt. Die Einreichtermine sind unter Punkt 3 zu finden.

Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur und Medien einmal im Jahr die Hamburger Kinopreise von einer Fachjury für qualitativ hochwertige Kinoprogramme vergeben. Weiterhin können sich Hamburger Abspielstätten mit besonders innovativen Konzepten im Bereich des Abspiels für die Sonderpreise bewerben. Diese sind für einen erweiterten Bewerberkreis zugänglich (alle in Hamburg ansässigen Anbieter*innen) und werden ebenfalls von der Kinojury vergeben. Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise sowie Sonderpreise ist der 31. März eines jeden Jahres.

Der Kinopreis Schleswig-Holstein wird vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur an gewerbliche und nicht-gewerbliche Kinos und Abspielstätten in Schleswig-Holstein vergeben. Der Kinopreis ehrt die qualitativ hochwertige Arbeit eines Kinos über ein Programmjahr hinweg. Zusätzlich kann die Jury in diesem Jahr auch einen Sonderpreis „Kino der Zukunft" für ein am Standort noch nicht realisiertes Konzept oder eine Idee vergeben. Das Vergabeverfahren wird von der Filmwerkstatt Kiel der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein organisiert. Unterlagen für die Einreichung zu den Kinopreisen Schleswig-Holstein findet ihr hierEinreichtermin ist in diesem Jahr der 17. April 2023.

3 Schritte zur Antragsstellung

1.

Anträge können gestellt werden von:

Kinoförderung:

  • Betreiber*innen Hamburger Kinos und Abspielstätten (bei Kooperationen auch gemeinsam), die die folgend genannte Kriterien
    erfüllen:
  1. Belegbarkeit eines kontinuierlichen Programmbetriebes über die letzten zwei Jahre
  2. Programmbetrieb in mindestens 10 Monaten p.a. mit insgesamt mindestens 90 öffentlichen Vorführungen
  3. kinokonforme und technisch professionelle Ausstattung
  4. eine Mindestanzahl von 50 Sitzplätzen sollte verfügbar sein.

Hamburger Kinopreise:

  • Hamburger Kinos und Abspielstätten, die nicht in öffentlicher Trägerschaft stehen

Kinopreis Schleswig-Holstein:

  • Alle gewerblichen und nicht-gewerblichen Kinos und Abspielstätten in Schleswig-Holstein

Allen Anträgen, die sich auf Kinofördermaßnahmen oder Preise beziehen ist immer die unter Punkt 3 abrufbare De-Minimis Erklärung beizulegen.

Bitte lest vor der Antragstellung diese Dokumente:


2.

Vereinbart bitte einen Beratungstermin bis spätestens 14 Tage vor dem Einreichtermin. Für die Hamburger Kinos ist Katrin Mersmann eure Ansprechpartnerinnen, für den Kinopreis Schleswig-Holstein wendet ihr euch bitte an Dara Brexendorf und Lorenz Müller.

Katrin Mersmann
Nordische Koproduktionen, Dokumentarfilm, Kinoförderung HH
Dara Brexendorf
Film Commission Schleswig-Holstein, Kinopreis Schleswig-Holstein
Lorenz Müller
AV-Medien, Equipment, Kinopreis Schleswig-Holstein

3.

Der Abspielantrag kann ausschließlich online gestellt werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhaltet ihr im Beratungsgespräch mit unseren Förderreferent*innen.

Director's Cut

  • 13.02.23
  • 15.05.23
  • 29.08.23
  • 01.11.23