MOIN Filmförderung Hamburg Schlwesig-Holstein

Kinopreise Hamburg und Schleswig-Holstein

17.03.2023 | Jetzt bewerben

Ab sofort können sich Kinobetreiber*innen aus Hamburg und Schleswig-Holstein wieder für die Kinopreise 2023 bewerben. Wer sich wo bewerben kann und wann die Einreichfristen enden, verraten wir euch hier.

Hamburger Kinopreise

In Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur und Medien werden einmal im Jahr die Hamburger Kinopreise von einer Fachjury für qualitativ hochwertige Kinoprogramme vergeben. Bewerben können sich Hamburger Kinos und Abspielstätten, die nicht in öffentlicher Trägerschaft stehen. Weiterhin können sich Hamburger Abspielstätten mit besonders innovativen Konzepten im Bereich des Abspiels für die Sonderpreise bewerben, die ebenfalls von der Kinojury vergeben werden. Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise sowie Sonderpreise ist der 31. März eines jeden Jahres.

Weitere Infos und eure Ansprechpartner*innen findet ihr hier.

Kinopreis Schleswig-Holstein

Der Kinopreis Schleswig-Holstein wird vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur an gewerbliche und nicht-gewerbliche Kinos und Abspielstätten in Schleswig-Holstein vergeben. Der Kinopreis ehrt die qualitativ hochwertige Arbeit eines Kinos über ein Programmjahr hinweg. Zusätzlich vergibt die Jury den Sonderpreis „Kino der Zukunft" für ein am Standort noch nicht realisiertes Konzept oder eine Idee. Das Vergabeverfahren wird von der Filmwerkstatt Kiel der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein organisiert. Einreichtermin ist in diesem Jahr der 17. April 2023.

Unterlagen und Ansprechpartner*innen für die Einreichung findet ihr hier.

Credits: Unsplash
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